Kontakt
Eichsfeldwerke GmbH

Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel.: 03606 655 - 0
Fax: 03606 655 - 102
E-Mail: info(at)ew-netz.de

Mit der Brennwertprämie Energie und Kosten sparen

„Brennwertprämie“ – 100 € für Ihre neue Erdgas-Brennwertheizung!

Sie bauen neu, erneuern Ihre bestehende Erdgasheizung oder stellen Ihre alte Heizung von einem anderen Energieträger auf Erdgas um? Dann fördern wir diese Maßnahme im Kalenderjahr 2024 beim Einsatz einer Erdgas-Brennwertheizung mit einem Betrag in Höhe von 100 €. Zudem bieten wir Ihnen im kostenlosen Haus-Check an, Ihre bestehende Heizung vor Ort zu überprüfen und geben Tipps zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Heizungsanlage! Mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen können Sie erhebliche Einsparungen erzielen.

„Brennwertprämie plus“ – zusätzlich 200 € Herstellerbonus sichern

Wenn Sie sich für eine Erdgas-Brennwertheizung von einem der nachfolgend genannten Hersteller entscheiden und diese im Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 einbauen, erhalten Sie zusätzlich zur Brennwertprämie weitere 200 €. Eine Förderung durch die Hersteller bei im Neubau (u.a. in Systemhäusern) verbauten Anlagen kann nur nach individueller Prüfung erfolgen. Die Prämie wird im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Herstellers ausgezahlt. Als Nachweis gilt das Einbaudatum auf der Inbetriebsetzungserklärung Ihres Installateurs. Die Auszahlung erfolgt über die EW Eichsfeldgas.

In drei Schritten zur Brennwertprämie

Schritt 1. Vereinbaren Sie mit uns unter  036074 384-0 einen Beratungstermin, in dem wir mit Ihnen die Fördermodalitäten durchsprechen und prüfen, ob auch anderweitige Programme für eine Förderung für Sie zutreffen könnten. Wir helfen Ihnen dann bei der Beantragung der Brennwertprämie.

Schritt 2. Wir führen einen für Sie kostenlosen Heizungscheck durch und werten anschließend die festgestellten Ergebnisse aus.

Schritt 3. Sie beauftragen Ihren Installateur mit der Ausführung der von Ihnen gewünschten Arbeiten. Nach Fertigstellung veranlassen wir die Auszahlung des Förderbetrages.

Rahmenbedingungen und Gültigkeit der Brennwertprämie

Den Förderantrag sowie die detaillierten Förderbedingungen erhalten Sie auf Anfrage. Das Förderprogramm „Brennwertprämie“ ist auf eine max. Stückzahl von 300 Anlagen im Netzgebiet der EW Eichfeldgas begrenzt und vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 gültig. Das Förderprogramm „Brennwertprämie Plus“ ist im Kalenderjahr 2024 gültig und ist nicht mit anderen Verkaufsaktionen der Hersteller kombinierbar. Eine Auszahlung der Förderung ist nur nach erfolgter Beratung durch unsere Mitarbeiter möglich, die Ihnen auch alle Förderbedingungen detailliert erläutern. Wenn Sie die Erneuerung Ihrer bestehenden Heizungsanlage planen bzw. Ihre alte Heizung von einem anderen Energieträger auf Erdgas umstellen möchten oder aber Ihren Neubau mit Erdgas-Brennwerttechnik beheizen möchten, sollten Sie uns frühstmöglich darüber informieren. Denn nur so können wir eine Förderung durch uns sicherstellen und im Vorfeld die dafür notwendige Beratung durchführen.

Hinweis: Die Förderung eines Erdgas-Brennwertgerätes von Buderus gilt nur bei gleichzeitigen Einbau eines Hybrid-ready Gerätes mit Wärmepumpen/Warmwasserspeicher und/oder Hybridbox.

Weiterführende Informationen

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der Recherche nach Fördermitteln und deren Beantragung behilflich. Nutzen Sie unser kostenloses Angebot der individuellen Beratung hinsichtlich des für Sie wirtschaftlichsten Heizsystems. Das kann eine moderne Lösung aus Erdgas-Brennwertheizung kombiniert mit Solartechnik oder ein Mini-BHKW, die so genannte stromerzeugende Heizung, sein. Erdgas ist unglaublich vielseitig – rufen Sie uns einfach an und erfahren Sie mehr!