WAZ zahlt Umsatzsteuer ohne Antrag zurückDas ZDF berichtete am 16.11.2009 im Magazin für Wirtschaft und Soziales über die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer für Kunden die zwischen Juli 2000 und April 2009 gezahlt wurde zurückzubekommen. Dies betrifft Verbraucher die in diesem Zeitraum einen Baukostenzuschuss (BKZ) zahlten und einen Trinkwasser-Hausanschluss bauen ließen. Die Rückerstattung der Differenz zwischen dem dabei gezahlten und des ermäßigten Steuersatzes erfolgt laut WISO nach Antrag an den Wasserversorger. Die Verbraucher im Gebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ) müssen dagegen keinen Antrag stellen, um die zu viel gezahlte Umsatzsteuer zu bekommen. Die EW Wasser GmbH reagierte sofort und korrigierte im Auftrag des WAZ in den betreffenden Rechnungen den Steuersatz auf 7 Prozent. Für 80 Prozent der betroffenen Haushalte sind die Rechungen bereits korrigiert. Zum Ende des Jahres werden alle Beträge aus der Rückerstattung der Umsatzsteuer unaufgefordert beglichen sein. Hintergrund ist die geklärte steuerrechtliche Anerkennung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (vom 03.04.2008) und des Bundesfinanzhofes vom 08.10.2008 durch das Bundesfinanzministerium. Danach ist auf Trinkwasser-Hausanschlüsse und auf die Abrechnung des BKZ nicht der Regelsteuersatz von 16 Prozent beziehungsweise seit 2007 von 19 Prozent, sondern der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent anzuwenden. Bereits am 04.06.2009 beschlossen die Mitglieder des Zweckverbandes in ihrer Verbandsversammlung die unaufgeforderte Umsatzsteuer-Rückerstattung.
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