Kontakt
Eichsfeldwerke GmbH

Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel.: 03606 655 - 0
Fax: 03606 655 - 102
E-Mail: info(at)ew-netz.de

Jetzt auf eine Wärmepumpe umsteigen und attraktive Förderung sichern!

Stellen Sie auf Wärmeerzeugung mit einer Wärmepumpe um und sichern Sie sich einen attraktiven Zuschuss.

„Wärmepumpenprämie“ – 50 € für Ihre neue Wärmepumpe!

Sie möchten in Ihrem Neubau auf die Beheizung mit einer Wärmepumpe setzen oder in Ihrem Bestandsgebäude die bestehende Heizung damit unterstützen, um regenerative Energien zu nutzen? Dann können Sie von unserer Förderung profitieren. Im Kalenderjahr 2025 erhalten Sie für den Einbau eine Unterstützung von 50 €.

 

„Wärmepumpenprämie plus“ – zusätzlich Herstellerprämie sichern!

Entscheiden Sie sich im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 für den Einbau einer Wärmepumpe von einem der nachfolgend genannten Hersteller, erhalten Sie je nach Hersteller und Typ der Wärmepumpe einen zusätzlichen Bonus. Die Prämie wird im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Herstellers ausgezahlt und ist nicht mit anderen Verkaufsaktionen des Herstellers kombinierbar. Eine Förderung durch die Hersteller bei im Neubau (u.a. in Systemhäusern) verbauten Anlagen kann nur nach individueller Prüfung erfolgen. Als Nachweis gilt das Datum auf der Rechnung Ihres Installateurs. Die Auszahlung der Förderbeträge erfolgt nur durch die EW Eichsfeldgas GmbH.

So erhalten Sie die Förderung

Schritt 1: Vereinbaren Sie mit uns unter 036074 384-17 einen Beratungstermin, in dem wir mit Ihnen die Fördermodalitäten durchsprechen und prüfen, ob auch anderweitige Programme für eine Förderung für Sie zutreffen könnten. Wir helfen Ihnen dann bei der Beantragung der Brennwertprämie.

Schritt 2: Wir führen einen für Sie kostenlosen Heizungscheck durch und werten anschließend die festgestellten Ergebnisse aus.

Schritt 3: Sie beauftragen Ihren Installateur mit der Ausführung der von Ihnen gewünschten Arbeiten. Nach Fertigstellung veranlassen wir die Auszahlung des Förderbetrages.

 

Rahmenbedingungen der Wärmepumpenprämie

Den Förderantrag sowie die detaillierten Förderbedingungen erhalten Sie auf Anfrage. Der Förderanspruch besteht 6 Monate nach Bewilligung, längstens jedoch bis 31. Dezember 2025. Eine Auszahlung der Förderung ist nur nach Beratung durch einen Mitarbeiter der EW Eichsfeldgas GmbH möglich. Nach erfolgter Prüfung durch die EW Eichsfeldgas GmbH erhält der Antragsteller eine schriftliche Förderbewilligung mit dem Formular „Abrechnung zum Förderantrag“, unter Angabe der Seriennummer des Heizgerätes. Nach Erhalt und Prüfung der vollständigen Unterlagen überweist die EW Eichsfeldgas GmbH den Förderbetrag. Die EW Eichsfeldgas behält sich vor, nach Installation der Anlage, alle Angaben vor Ort auf Richtigkeit zu prüfen.

Grundlage für die Förderung ist eine mindestens 2-jährige Strombelieferung durch die EW Eichsfeldgas GmbH zugelassenes Vertragsverhältnis.

 

Jetzt Antrag stellen und profitieren!

Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich Ihre Förderung für eine effiziente und zukunftssichere Wärmepumpe. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung und reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein!

 

Einbau einer Hybridanlage

Sie tauschen Ihre alte Heizung gegen einen sogenannte Hydrid-Anlage, eine Kombination aus Erdgas-Brennwerttechnik und Wärmepumpe aus, so besteht die Möglichkeit sich eine zusätzliche Förderung für die Erdgas-Brennwertheizung zu sichern. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Brennwertprämie.

Gerne können Sie uns auch im Beratungstermin oder während der Terminvereinbarung darauf ansprechen.