Grund-, Ersatz­- und Übergangs­versorgung

Im Rahmen der vertrags­freien Grund- und Ersatz­versorgung kommt für Sie je nach Verbrauch einer von drei Tarifen zur Anwendung: der ew.Kleinverbrauchstarif, der ew.Grundpreistarif oder der ew.Vollversorgungstarif. Dabei gilt als Besonderheit: Wir rechnen stets – bezogen auf Ihren Verbrauch – den günstigsten dieser drei Tarife für Sie ab.

Weiterhin gilt bei der Grund- und Ersatz­versorgung: Laut § 36 Energie­wirtschafts­gesetz müssen Energie­versorgungs­unternehmen „für Netzgebiete, in denen sie die Grund­versorgung von Haushalts­kunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Gasversorgung in Niederdruck öffentlich bekannt­geben und im Internet veröffent­lichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushalts­kunden versorgen. Die Ersatz­versorgung erfolgt nach den Bestimmungen des § 38 EnWG“.

  • Belieferung mit Erdgas im Rahmen der Grund­versorgung zum Allgemeinen Preis, der auch für die Ersatzversorgung von Haushalts­kunden gilt
  • keine Vertrags­unterzeichnung erforderlich
  • Kündigungsfrist zwei Wochen (gemäß „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grund­versorgung von Haushalts­kunden und die Ersatz­versorgung mit Gas aus dem Nieder­drucknetz (Gas­grund­versorgungs­verordnung – GasGVV)“ vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512)
  • Grundversorgung Erdgas ohne Erstlaufzeit
  • Ersatzversorgung Erdgas nur im Fall von § 38 EnWG mit maximaler Laufzeit von drei Monaten, Beendigung täglich möglich
  • Abrechnung des Erdgas­verbrauchs im Rahmen der Grund- und Ersatz­versorgung nach dem für den Kunden günstigsten Tarif (Best­abrechnungs­prinzip)

Aktuell gültige und zukünftige Preise für Haushalts­kunden

EW Eichsfeldgas - Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung Haushaltskunden ab 01.07.2025 (PDF)
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EW Eichsfeldgas - Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung Haushaltskunden ab 01.01.2026 (PDF)
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Ersatz­versorgung für Nicht-Haushalts­kunden

Das Energie­wirtschafts­gesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat unter anderem den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Erdgas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grund­versorgung von Haushalts­kunden und die Ersatz­versorgung mit Gas aus dem Nieder­drucknetz (Gas­grund­versorgungs­verordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung, versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die EW Eichsfeldgas GmbH gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grund­versorger ist, im Rahmen der sogenannten Ersatz­versorgung, wenn:

  • vom Anschluss­nutzer Erdgas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Erdgas­liefer­vertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Erdgas­lieferant des Anschluss­nutzers keine Energie gemäß seinen vertrag­lichen Pflichten ins Netz einspeist, beispiels­weise infolge einer Insolvenz.

Aktuell gültige und zukünftige Preise für Nicht-Haushalts­kunden

EW Eichsfeldgas - Preisblatt Ersatzversorgung Nichthaushaltskunden ab 01.07.2025 (PDF)
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EW Eichsfeldgas - Preisblatt Ersatzversorgung Nichthaushaltskunden ab 01.01.2026 (PDF)
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Übergangs­versorgung gemäß § 38a EnWG

Zum 01.04.2026 übernimmt die EW Eichsfeldgas GmbH die Rolle des Übergangsversorgers gemäß § 38a EnWG im Netzgebiet der EW Eichsfeldgas GmbH.

Zwischen dem Ende eines Liefervertrages und der Unterbrechung des Anschlusses durch den Netzbetreiber oder dem Beginn der Belieferung durch einen neuen Lieferanten kann es bei Mitteldruckanschlüssen zu einer kurzfristigen Erdgasbelieferung kommen, die keinem bestehenden Lieferverhältnis zugeordnet werden kann. In Einzelfällen übernimmt die EW Eichsfeldgas GmbH für diesen Zeitraum die Übergangsversorgung.

Eckdaten für die Übergangsversorgung gemäß § 38a EnWG:

  • maximale Laufzeit: 3 Monate
  • gilt nur im Netzgebiet, in dem die EW Eichsfeldgas GmbH Grundversorger ist
  • Kündigungsfrist: tägliche Kündigung

Aktuell gültige Preise und Geschäfts­bedingungen für die Übergangs­versorgung

Preise der EW Eichsfeldgas GmbH für die Übergangsversorgung Erdgas ab 01.04.2026 (PDF)
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Allgemeine Bedingungen der EW Eichsfeldgas GmbH zur Übergangsversorgung Erdgas (PDF)
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Ende der Ersatz- und Übergangs­­versorgung und Nachfolge­tarife

Grundsätzlich hat die Ersatz­- und Übergangsversorgung eine Laufzeit von bis zu drei Monaten. Damit Sie auch danach zuverlässig mit Erdgas beliefert werden, müssen Sie in diesem Zeitraum einen Erdgas­liefervertrag abschließen. Die EW Eichsfeldgas GmbH bietet dazu neben der Grund- und Ersatz­versorgung mit dem ew.Klassik-Tarif und dem ew.Komfort-Tarif zwei individuelle Tarife für eine sichere Versorgung mit Erdgas. Gern beraten wir Sie hierzu.

Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen rund um die Themen Erdgasversorgung und -tarife? Wir beantworten sie gerne. Kontaktieren Sie dazu einfach einen unserer Mitarbeiter oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

EW Eichsfeldgas
Portrait von fünf Mitarbeitern der Kundenberatung Erdgas und Energieabrechnung bei der EW Eichsfeldgas
Kundenberatung Erdgas
Kundenberatung und Energieabrechnung

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