Netznutzung
Verträge und Formulare
Wenn Sie als Lieferant mit der EW Eichsfeldgas GmbH kooperieren wollen, finden Sie hier die entsprechenden Verträge und Formulare.
Technische Mindestanforderungen
Beschreibungen der technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss Erdgas und die Einspeisung von Biogas sind hier aufgeführt.
Lastprofilverfahren
Informationen zu dem von der EW Eichsfeldgas GmbH eingesetzten Lastprofilverfahren haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Entgelte
Auf der Grundlage der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Bestimmung der Erlösobergrenzen wurden die Entgelte für die Netznutzung des Netzgebietes der EW Eichsfeldgas GmbH vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 ermittelt.
Gemäß der Änderungsfassung der Kooperationsvereinbarung vom 22. März 2024 veröffentlichen wir nachfolgend die aktuellen Preisblätter inkl. der Netzentgelte der vorgelagerten Netzbetreiber; vom virtuellen Handelspunkt (VP) bis zum Ausspeisezählpunkt.
Voraussichtliche Netzentgelte 2026
§ 20 Abs. 1 EnWG sieht vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommt die EW Eichsfeldgas GmbH hinsichtlich der Netzentgelte für das Jahr 2026 hiermit nach.
Die EW Eichsfeldgas GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2026 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2026 kalkuliert.
Wir weisen daher darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis zum 1. Januar 2026 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch beispielsweise auch aufgrund derzeit noch ausstehender Bundesnetzagentur-Bescheide oder noch ausstehender behördlicher Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze ergeben. Wir weisen darauf hin, dass solche Änderungen zu Abweichungen, unter Umständen auch zu einer Erhöhung der veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte, führen können.
Messstellenbetrieb
Nach § 21 b Abs. 2 EnWG und der Messzugangsverordnung (MessZV) sowie dem „Gesetz zur Öffnung des Messwesens im Strom- und Gasbereich für Wettbewerb“ kann auch jeder Erdgaskunde den Messstellenbetrieb seiner Messeinrichtungen einem Dritten übertragen. Die EW Eichsfeldgas GmbH stellt für die Abwicklung mit den Messstellenbetreibern einen entsprechenden Mustervertrag zur Verfügung.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs an den Messstellen von Letztverbrauchern durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet der EW Eichsfeldgas GmbH. Vertragsbestandteil werden auch die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und -qualität.
Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen rund um die Themen Netznutzung und Entgelte? Wir beantworten Sie gerne. Kontaktieren Sie dazu einfach unseren Mitarbeiter oder nutzen Sie unser Kontaktformular.