Grund- und Ersatz­versorgung 

Im Rahmen der vertrags­freien Grund- und Ersatz­versorgung kommt für Sie je nach Verbrauch einer von drei Tarifen zur Anwendung: der ew.Kleinverbrauchstarif, der ew.Grundpreistarif oder der ew.Vollversorgungstarif. Dabei gilt als Besonderheit: Wir rechnen stets – bezogen auf Ihren Verbrauch – den günstigsten dieser drei Tarife für Sie ab.

Weiterhin gilt bei der Grund- und Ersatz­versorgung: Laut § 36 Energie­wirtschafts­gesetz müssen Energie­versorgungs­unternehmen „für Netzgebiete, in denen sie die Grund­versorgung von Haushalts­kunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Gasversorgung in Niederdruck öffentlich bekannt­geben und im Internet veröffent­lichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushalts­kunden versorgen. Die Ersatz­versorgung erfolgt nach den Bestimmungen des § 38 EnWG“.

  • Belieferung mit Erdgas im Rahmen der Grund­versorgung zum Allgemeinen Preis, der auch für die Ersatzversorgung von Haushalts­kunden gilt
  • keine Vertrags­unterzeichnung erforderlich
  • Kündigungsfrist zwei Wochen (gemäß „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grund­versorgung von Haushalts­kunden und die Ersatz­versorgung mit Gas aus dem Nieder­drucknetz (Gas­grund­versorgungs­verordnung – GasGVV)“ vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512)
  • Grundversorgung Erdgas ohne Erstlaufzeit
  • Ersatzversorgung Erdgas nur im Fall von § 38 EnWG mit maximaler Laufzeit von drei Monaten, Beendigung täglich möglich
  • Abrechnung des Erdgas­verbrauchs im Rahmen der Grund- und Ersatz­versorgung nach dem für den Kunden günstigsten Tarif (Best­abrechnungs­prinzip)

Aktuell gültige und zukünftige Preise für Haushalts­kunden

EW Eichsfeldgas - Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung Haushaltskunden ab 01.04.2024 (PDF)
237.45 KB
EW Eichsfeldgas - Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung Haushaltskunden ab 01.07.2024 (PDF)
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EW Eichsfeldgas - Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung Haushaltskunden ab 01.07.2025 (PDF)
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Ersatz­versorgung für Nicht-Haushalts­kunden und Ersatz­belieferung

Das Energie­wirtschafts­gesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat unter anderem den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Erdgas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grund­versorgung von Haushalts­kunden und die Ersatz­versorgung mit Gas aus dem Nieder­drucknetz (Gas­grund­versorgungs­verordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung, versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die EW Eichsfeldgas GmbH gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grund­versorger ist, im Rahmen der sogenannten Ersatz­versorgung, wenn:

  • vom Anschluss­nutzer Erdgas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Erdgas­liefer­vertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Erdgas­lieferant des Anschluss­nutzers keine Energie gemäß seinen vertrag­lichen Pflichten ins Netz einspeist, beispiels­weise infolge einer Insolvenz.

Als Grund­versorger beliefern wir zusätzlich Nicht-Haushalts­kunden im Mittel- und Hochdruck im Rahmen der sogenannten Ersatz­belieferung nach Eintreten einer der oben genannten Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatz­versorgung und Ersatz­belieferung für Nicht-Haushalts­kunden entnehmen Sie bitte den folgenden Preisblättern.

Aktuell gültige und zukünftige Preise für Nicht-Haushalts­kunden

EW Eichsfeldgas - Preisblatt Ersatzversorgung Nichthaushaltskunden ab 01.07.2024 (PDF)
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EW Eichsfeldgas - Preisblatt Ersatzversorgung Nichthaushaltskunden ab 01.01.2025 (PDF)
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EW Eichsfeldgas - Preisblatt Ersatzversorgung Nichthaushaltskunden ab 01.07.2025 (PDF)
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Ende der Ersatz­versorgung und Nachfolge­tarife

Grundsätzlich hat die Ersatz­versorgung und -belieferung eine Laufzeit von bis zu drei Monaten. Damit Sie auch danach zuverlässig mit Erdgas beliefert werden, müssen Sie in diesem Zeitraum einen Erdgas­liefervertrag abschließen. Die EW Eichsfeldgas GmbH bietet dazu neben der Grund- und Ersatz­versorgung mit dem ew.Klassik-Tarif und dem ew.Komfort-Tarif zwei individuelle Tarife für eine sichere Versorgung mit Erdgas. Gern beraten wir Sie hierzu.

Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen rund um die Themen Erdgasversorgung und -tarife? Wir beantworten sie gerne. Kontaktieren Sie dazu einfach einen unserer Mitarbeiter oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Portrait von fünf Mitarbeitern der Kundenberatung Erdgas und Energieabrechnung bei der EW Eichsfeldgas
Kundenberatung Erdgas
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