Preise und Gebühren

Preisübersicht Trinkwasser

Nachfolgend finden Sie die Preisübersicht Wasser gemäß den ergänzenden Bestimmungen des Zweck­verbands Wasser­versorgung und Abwasser­entsorgung Ober­eichsfeld zur „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V)“ vom 20. Juni 1980 (BGBI. I S. 750).

Die entsprechende Verordnung finden Sie hier.

Preisschlüssel Wasser ab 01.01.2025 Mengeneinheit Netto Brutto*
Mengenpreis/m³ €/m³ 1,22 1,31
Grundpreis Wasserzähler QN 2,5 €/Monat 15,00 16,05
Grundpreis Wasserzähler QN 6 €/Monat 36,00 38,52
Grundpreis Wasserzähler QN 10 €/Monat 60,00 64,20
Grundpreis Wasserzähler > QN 10 €/Monat 85,65 91,65

Gebühren­übersicht Abwasser

Nachfolgend finden Sie die Gebührenübersicht Abwasser gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld sowie gemäß der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter.

Die entsprechenden Satzungen finden Sie hier.

Abwasser Einheit Grundstück mit An­schluss an Klär­anlage Grundstück mit KKA und KA Grundstück mit KKA ohne KA (Haushalt) Grundstück mit KKA ohne KA (Gewerbe) Grundstück ohne KKA mit KA Grundstück ohne KKA und ohne KA Grundstück mit abflussloser Grube
Einleitungsgebühr €/m³ 2,12 1,09     1,09    
GG Wasserzähler QN 2,5 €/Jahr 96,00 96,00     96,00    
GG Wasserzähler QN 6 €/Jahr 230,40 230,40     230,40    
GG Wasserzähler QN 10 €/Jahr 384,00 384,00     384,00    
GG Wasserzähler > QN 10 €/Jahr 768,00 768,00     768,00    
Haushalt: pro Einwohner/Jahr     17,89     17,89  
Gewerbe: pro 45 m³ Frischwasser       17,89      
Fäkalschlamm €/m³   37,02 37,02 37,02      
abflusslose Grube €/m³             30,92

GG = Grundgebühr; KKA = Kleinkläranlage; KA = Kanalanschluss

Beitrags­erhebung

Für den Anschluss Ihres Grund­stücks an das Abwasser­netz erhebt der WAZ Ober­eichsfeld einen einmaligen Beitrag. Eine Beitrags­pflicht entsteht, wenn die technischen Voraussetzungen für einen Anschluss geschaffen sind.

Beitragspflichtige:
Jeder Eigentümer, Erbbau­berechtigte oder Inhaber eines ding­lichen Nutzungs­rechtes ist beitrags­pflichtig.

Beitragssatz:
Der Beitragssatz beträgt je 1,45 Euro pro Quadrat­meter gewichtete Grundstücks­fläche für die Teil­einrichtungen „Innerörtliches Kanalnetz“ und „Kläranlage einschließlich Ortsverbindungs­sammler“. 

Beitragsmaßstab:
Der Maßstab für den Beitrag ist die mit einem Nutzungs­faktor gewichtete Grundstücks­fläche. Der Nutzungs­faktor beträgt 1,0 für ein Vollgeschoss und erhöht sich um 0,5 für jedes weitere.

Ratenzahlung:
Auf Antrag ist eine Ratenzahlung möglich. Hierzu wird eine individuelle Vereinbarung geschlossen. 

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Wir beantworten Sie gerne. Kontaktieren Sie dazu einfach einen unserer Mitarbeiter oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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