Preise und Gebühren
Preisübersicht Trinkwasser
Nachfolgend finden Sie die Preisübersicht Wasser gemäß den ergänzenden Bestimmungen des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld zur „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V)“ vom 20. Juni 1980 (BGBI. I S. 750).
Die entsprechende Verordnung finden Sie hier.
Preisschlüssel Wasser ab 01.01.2025 | Mengeneinheit | Netto | Brutto* |
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Mengenpreis/m³ | €/m³ | 1,22 | 1,31 |
Grundpreis Wasserzähler QN 2,5 | €/Monat | 15,00 | 16,05 |
Grundpreis Wasserzähler QN 6 | €/Monat | 36,00 | 38,52 |
Grundpreis Wasserzähler QN 10 | €/Monat | 60,00 | 64,20 |
Grundpreis Wasserzähler > QN 10 | €/Monat | 85,65 | 91,65 |
Gebührenübersicht Abwasser
Nachfolgend finden Sie die Gebührenübersicht Abwasser gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld sowie gemäß der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter.
Die entsprechenden Satzungen finden Sie hier.
Abwasser | Einheit | Grundstück mit Anschluss an Kläranlage | Grundstück mit KKA und KA | Grundstück mit KKA ohne KA (Haushalt) | Grundstück mit KKA ohne KA (Gewerbe) | Grundstück ohne KKA mit KA | Grundstück ohne KKA und ohne KA | Grundstück mit abflussloser Grube |
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Einleitungsgebühr | €/m³ | 2,12 | 1,09 | 1,09 | ||||
GG Wasserzähler QN 2,5 | €/Jahr | 96,00 | 96,00 | 96,00 | ||||
GG Wasserzähler QN 6 | €/Jahr | 230,40 | 230,40 | 230,40 | ||||
GG Wasserzähler QN 10 | €/Jahr | 384,00 | 384,00 | 384,00 | ||||
GG Wasserzähler > QN 10 | €/Jahr | 768,00 | 768,00 | 768,00 | ||||
Haushalt: pro Einwohner/Jahr | € | 17,89 | 17,89 | |||||
Gewerbe: pro 45 m³ Frischwasser | € | 17,89 | ||||||
Fäkalschlamm | €/m³ | 37,02 | 37,02 | 37,02 | ||||
abflusslose Grube | €/m³ | 30,92 |
GG = Grundgebühr; KKA = Kleinkläranlage; KA = Kanalanschluss
Beitragserhebung
Für den Anschluss Ihres Grundstücks an das Abwassernetz erhebt der WAZ Obereichsfeld einen einmaligen Beitrag. Eine Beitragspflicht entsteht, wenn die technischen Voraussetzungen für einen Anschluss geschaffen sind.
Beitragspflichtige:
Jeder Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes ist beitragspflichtig.
Beitragssatz:
Der Beitragssatz beträgt je 1,45 Euro pro Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche für die Teileinrichtungen „Innerörtliches Kanalnetz“ und „Kläranlage einschließlich Ortsverbindungssammler“.
Beitragsmaßstab:
Der Maßstab für den Beitrag ist die mit einem Nutzungsfaktor gewichtete Grundstücksfläche. Der Nutzungsfaktor beträgt 1,0 für ein Vollgeschoss und erhöht sich um 0,5 für jedes weitere.
Ratenzahlung:
Auf Antrag ist eine Ratenzahlung möglich. Hierzu wird eine individuelle Vereinbarung geschlossen.
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Wir beantworten Sie gerne. Kontaktieren Sie dazu einfach einen unserer Mitarbeiter oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

