Abwasserbeseitigungskonzept
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ) hat am 3. Dezember 2020 die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) beschlossen. Das ABK stellt die langfristige Entwicklungs- und Investitionsplanung des WAZ Obereichsfeld für den Ausbau der Abwasserentsorgungsanlagen dar. Es wird regelmäßig ergänzt und den aktuellen Anforderungen angepasst.
Die Abwasserentsorgung ist gemäß § 47 Abs. 1 des Thüringer Wassergesetzes eine Pflichtaufgabe der abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden und Zweckverbände (kommunale Aufgabenträger). Die Planung und Realisierung einer ordnungsgemäßen Abwasserableitung und -behandlung sowie die Darstellung des Planungs- und Realisierungsstandes obliegen daher den kommunalen Aufgabenträgern.
In § 48 Abs. 3 des Thüringer Wassergesetzes in der Fassung vom 28. Mai 2019 werden die kommunalen Aufgabenträger verpflichtet, zur Dokumentation des Planungs- und Realisierungsstandes ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zu erstellen, dieses in regelmäßigen Abständen und unter wasserwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren und hierüber einen entsprechenden Nachweis zu führen.
Das ABK des WAZ Obereichsfeld gilt gleichzeitig als Antrag nach § 47 Abs. 11 Thüringer Wassergesetz auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht für Grundstücke, die aufgrund eines unvertretbar hohen Aufwands dauerhaft nicht an eine öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen werden können.
Für die Erneuerung beziehungsweise die Nachrüstung bestehender Kleinkläranlagen können unter der Maßgabe, dass ein Anschluss an eine öffentliche Kläranlage aufgrund eines unvertretbar hohen Aufwands nicht erfolgen kann, Fördermittel beantragt werden.
Das Abwasserbeseitigungskonzept des WAZ Obereichsfeld kann bei der EW Wasser, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt, eingesehen werden. Für Erläuterungen sind unsere Mitarbeiter gerne für Sie da.
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