Sonderfall Sperrmüll

Wenn Großes wie Möbel oder Matratzen wegmuss, aber nicht in die Restmülltonne passt, dann ist das oft ein Fall für den Sperrmüll. Im Landkreis Eichsfeld kann jeder Haushalt einmal im Jahr bis zu 4 Kubikmeter Sperrmüll zur Abholung anmelden. Dabei ist zu beachten, den Sperrmüll frühestens am Vorabend des Abfuhrtags ab 18:00 Uhr und spätestens bis 06:00 Uhr am Abfuhrtag herauszustellen. Ermöglichen Sie außerdem bitte die direkte Zufahrt des Entsorgungsfahrzeugs.

Was darf in die Sperrmüll­sammlung?

  • Auslegware Teppiche, Sessel, Sofas
  • Federbetten, Matratzen
  • Stühle, Tische, Schränke, Regalbetten

Was darf nicht in die Sperrmüll­sammlung?

  • Baustellenabfälle und Bauschutt (Bauholz, Steine, Fliesen etc.)
  • Fenster und Türen 
  • Laminat, Parkett
  • Sanitärkeramik (z.B. Toilette, Waschbecken, etc.)
  • Kfz-Teile, Reifen
  • Sperrmüll in einer Gesamtmenge von mehr als 4 m³
  • Abfälle, die entsprechend der Abfallsatzung nicht zur Sperrmüll­sammlung gehören

Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen zum Thema Sperrmüll? Wir beantworten Sie gerne. Sprechen Sie direkt mit unserem Mitarbeiter.

EW Entsorgung
Portrait von Marc Werner, Ansprechpartner für Behälterservice und Sperrmüll bei der EW Entsorgung
Marc Werner
Behälterservice und Sperrmüll