Förderprogramme der EW Eichsfeldgas GmbH

Wir unterstützen Sie mit unseren aktuellen Förderprogrammen in verschiedenen Anwendungsfeldern. Egal ob Sie zukünftig mit moderner Erdgas-Brennwerttechnik heizen wollen oder auf die Wärmeerzeugung mit einer Wärmepumpe umstellen wollen - wir haben die passende Förderung für Sie. 

Mit der Brennwertprämie Energie und Kosten sparen

Brennwertprämie 50 Euro für Ihre neue Erdgas-Brennwert­heizung

Sie bauen neu, erneuern Ihre bestehende Erdgasheizung oder stellen Ihre alte Heizung von einem anderen Energieträger auf Erdgas um? Dann fördern wir diese Maßnahme im Kalenderjahr 2025 beim Einsatz einer Erdgas-Brennwertheizung mit einem Betrag in Höhe von 50  Euro. Zudem bieten wir Ihnen im kostenlosen Haus-Check an, Ihre bestehende Heizung vor Ort zu überprüfen und geben Tipps zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Heizungsanlage! Mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen können Sie erhebliche Einsparungen erzielen.

Brennwertprämie plus zusätzlich 200 Euro Herstellerbonus sichern

Wenn Sie sich für eine Erdgas-Brennwert­heizung von einem der nachfolgend genannten Hersteller entscheiden und diese im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 einbauen, erhalten Sie zusätzlich zur Brennwert­prämie weitere 200  Euro. Eine Förderung durch die Hersteller bei im Neubau (u. a. in Systemhäusern) verbauten Anlagen kann nur nach individueller Prüfung erfolgen. Die Prämie wird im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Herstellers ausgezahlt. Als Nachweis gilt das Einbaudatum auf der Inbetrieb­setzungs­erklärung Ihres Installateurs. Die Auszahlung erfolgt über die EW Eichsfeldgas GmbH.

In drei Schritten zur Brennwertprämie

Schritt 1
Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin, in dem wir mit Ihnen die Fördermodalitäten durchsprechen und prüfen, ob auch anderweitige Programme für eine Förderung für Sie zutreffen könnten. Wir helfen Ihnen dann bei der Beantragung der Brennwertprämie.

Schritt 2
Wir führen einen für Sie kostenlosen Heizungscheck durch und werten anschließend die festgestellten Ergebnisse aus.

Schritt 3
Sie beauftragen Ihren Installateur mit der Ausführung der von Ihnen gewünschten Arbeiten. Nach Fertigstellung veranlassen wir die Auszahlung des Förderbetrages.

Rahmen­bedingungen und Gültigkeit der Brennwert­prämie

Das Förderprogramm „Brennwert­prämie“ ist auf das Netzgebiet der EW Eichfeldgas GmbH begrenzt und vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 gültig. Das Förder­programm „Brennwert­prämie Plus“ ist im Kalenderjahr 2025 gültig und ist nicht mit anderen Verkaufs­aktionen der Hersteller kombinierbar. Eine Auszahlung der Förderung ist nur nach erfolgter Beratung durch unsere Mitarbeiter möglich, die Ihnen auch alle Förder­bedingungen detailliert erläutern. Wenn Sie die Erneuerung Ihrer bestehenden Heizungs­anlage planen bzw. Ihre alte Heizung von einem anderen Energie­träger auf Erdgas umstellen möchten oder aber Ihren Neubau mit Erdgas-Brennwert­technik beheizen möchten, sollten Sie uns frühest­möglich darüber informieren. Denn nur so können wir eine Förderung durch uns sicherstellen und im Vorfeld die dafür notwendige Beratung durchführen.

Hinweis
Die Förderung eines Erdgas-Brennwert­gerätes von Buderus gilt nur bei gleichzeitigem Einbau eines Hybrid-ready Gerätes mit Wärme­pumpen/​Warmwasser­speicher und/oder Hybridbox.

Weiterführende Informationen

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der Recherche nach Förder­mitteln und deren Beantragung behilflich. Nutzen Sie unser kosten­loses Angebot der individuellen Beratung hinsichtlich des für Sie wirtschaft­lichsten Heizsystems. Das kann eine moderne Lösung aus Erdgas-Brennwert­heizung kombiniert mit Solartechnik oder ein Mini‑BHKW, die so genannte stromerzeugende Heizung, sein. Erdgas ist unglaublich vielseitig – rufen Sie uns einfach an und erfahren Sie mehr!

EW Eichsfeldgas
Portrait von Reinhard Werner, Kundenberater für das Erdgasnetz bei der EW Eichsfeldgas
Reinhard Werner
Kundenberater Erdgasnetz

Jetzt auf Wärmepumpe umsteigen und attraktive Förderung sichern!

Stellen Sie auf Wärme­erzeugung mit einer Wärme­pumpe um und sichern Sie sich einen attraktiven Zuschuss.

Wärmepumpen­prämie 50 Euro für Ihre neue Wärmepumpe

Sie möchten in Ihrem Neubau auf die Beheizung mit einer Wärme­pumpe setzen oder in Ihrem Bestands­gebäude die bestehende Heizung damit unterstützen, um regenerative Energien zu nutzen? Dann können Sie von unserer Förderung profitieren. Im Kalenderjahr 2025 erhalten Sie für den Einbau eine Unterstützung von 50 Euro.

Wärmepumpen­prämie plus zusätzlich Hersteller­prämie sichern!

Entscheiden Sie sich im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 für den Einbau einer Wärme­pumpe von einem der nachfolgend genannten Hersteller, erhalten Sie je nach Hersteller und Typ der Wärme­pumpe einen zusätzlichen Bonus. Die Prämie wird im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Herstellers ausgezahlt und ist nicht mit anderen Verkaufs­aktionen des Herstellers kombinierbar. Eine Förderung durch die Hersteller bei im Neubau (u. a. in Systemhäusern) verbauten Anlagen kann nur nach individueller Prüfung erfolgen. Als Nachweis gilt das Datum auf der Rechnung Ihres Installateurs. Die Auszahlung der Förder­beträge erfolgt nur durch die EW Eichsfeldgas GmbH.

In drei Schritten zur Wärmepumpenprämie

Schritt 1
Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungs­termin, in dem wir mit Ihnen die Förder­modalitäten durchsprechen und prüfen, ob auch anderweitige Programme für eine Förderung für Sie zutreffen könnten. Wir helfen Ihnen dann bei der Beantragung der Wärmepumpen­prämie.

Schritt 2
Wir führen einen für Sie kostenlosen Heizungscheck durch und werten anschließend die festgestellten Ergebnisse aus.

Schritt 3
Sie beauftragen Ihren Installateur mit der Ausführung der von Ihnen gewünschten Arbeiten. Nach Fertigstellung veranlassen wir die Auszahlung des Förderbetrages.

Rahmen­bedingungen der Wärmepumpen­prämie

Der Förder­anspruch besteht 6 Monate nach Bewilligung, längstens jedoch bis 31. Dezember 2025. Eine Auszahlung der Förderung ist nur nach Beratung durch einen Mitarbeiter der EW Eichsfeldgas GmbH möglich. Nach erfolgter Prüfung durch die EW Eichsfeldgas GmbH erhält der Antragsteller eine schriftliche Förder­bewilligung mit dem Formular „Abrechnung zum Förderantrag“, unter Angabe der Serien­nummer des Heizgerätes. Nach Erhalt und Prüfung der vollständigen Unterlagen überweist die EW Eichsfeldgas GmbH den Förderbetrag. Die EW Eichsfeldgas behält sich vor, nach Installation der Anlage, alle Angaben vor Ort auf Richtigkeit zu prüfen.

Grundlage für die Förderung ist eine mindestens 2‑jährige Strombelieferung durch die EW Eichsfeldgas GmbH zugelassenes Vertragsverhältnis.

Einbau einer Hybridanlage

Sie tauschen Ihre alte Heizung gegen einen sogenannte Hydrid-Anlage, eine Kombination aus Erdgas-Brennwert­technik und Wärmepumpe aus, so besteht die Möglichkeit sich eine zusätzliche Förderung für die Erdgas-Brennwert­heizung zu sichern. Informationen hierzu finden Sie unter unserem Förderprogramm „Brennwertprämie“.

Gerne können Sie uns auch im Beratungs­termin oder während der Termin­vereinbarung darauf ansprechen.

EW Eichsfeldgas
Portrait von Reinhard Werner, Kundenberater für das Erdgasnetz bei der EW Eichsfeldgas
Reinhard Werner
Kundenberater Erdgasnetz