Mindestbehältergröße: | 60 Liter |
Mindestentleerungen im Halbjahr: | 3 |
Mindestentleerungsvolumen im Halbjahr: | 180 Liter |
Mindestgebühr je Haushalt und Halbjahr: | 31,12 € |
Zusätzliche Entleerung für 60 Liter*: | 10,37 € |
Die Grundlage für die Gestellung der Abfallbehälter und die Abrechnung der Abfallgebühren bilden die Abfallsatzung sowie die Abfallgebührensatzung des Landkreises Eichsfeld. Dieser ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für den Erlass der Satzungen zuständig
Alle Infos zum An-, Ab- und Ummelden
Jeder Eigentümer eines im Kreisgebiet liegenden Grundstückes ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen, sofern das Grundstück zu Wohnzwecken genutzt wird (Anschlusszwang). Der Anschlusszwang besteht auch für Grundstücke, die gewerblich, industriell oder sonstig genutzt werden. (§ 5 Abs. 1 der Abfallsatzung).
An-, Ab- und Ummeldungen von Bewohnerinnen und Bewohnern erfolgen nicht automatisch über das Einwohnermeldeamt, sondern müssen vom Eigentümer bitte zeitnah per E-Mail oder Post mitgeteilt werden. Diese Mitteilungspflicht gilt parallel für alle An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbebetrieben.
Wichtige Informationen für uns sind:
- Änderung der Personenanzahl im Haushalt (Haupt- oder Nebenwohnsitz)
- An- oder Abmeldung von Haushalten/ Gewerbebetrieben auf dem Grundstück
- Wechsel des Grundstückeigentümers
Für die Änderungsmeldung benötigen wir folgende Angaben:
- bisherige Personenanzahl und gemeldete Gewerbebetriebe auf dem Grundstück
- bisheriger Behälterbestand auf dem Grundstück
- geänderte Personenanzahl und gemeldete Gewerbebetriebe inkl. des Datums der Änderung
Nutzen Sie bequem unsere nachfolgenden PDF-Antragsformulare direkt zum Herunterladen und Ausfüllen:
Unser Behälter- Portfolio
Für die Entsorgung von Restabfällen stehen die folgenden Behälter zur Verfügung:

Bitte beachten Sie: Die Größe des Behälters richtet sich nach der Personenzahl im Haushalt. Je Person ist ein Behältervolumen von mindestens 20 Liter vorzuhalten. Sollte dieses Behältervolumen nicht ausreichen, können Sie schriftlich einen größeren Behälter beantragen.
Die Bereitstellung der Behälter erfolgt im Rahmen der Abfallsatzung kostenfrei. Sollte eine Auslieferung, Abholung oder der Umtausch eines Behälters gewünscht werden, wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben, sofern dies vom Vorhaltevolumen von 20 Litern pro Person abweicht.
Nutzung der grauen Restabfallsäcke:
Fällt in Ihrem Haushalt gelegentlich einmal mehr Abfall an, als in die Tonne passt, können Sie für 10,35 Euro pro Stück einen grauen Restabfallsack erwerben. Nur diese bereitgestellten Restabfallsäcke werden bei der Abfuhr auch mitgenommen. Sie erhalten die grauen Restabfallsäcke an den Standorten der EW Entsorgung GmbH, in den Verwaltungsgemeinschaften oder im Umweltamt des Landkreises.
Hinweis für Gewerbebetriebe
Gewerbebetriebe müssen mindestens einen 60-Liter Abfallbehälter vorhalten. Als Mindestentleerungsvolumen werden für jeden Gewerbebetrieb monatlich 30 Liter abgerechnet.
So funktioniert die Gebührenabrechnung
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde die Abfallgebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026 durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld beschlossen. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt damit die Abfallgebühr 0,1729 Euro je Volumenliter Restabfall.
Als Mindestentleerungsvolumen werden für jede Person monatlich 30 Liter abgerechnet. Zu den Personen zählen alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Bewohner im Sinne der Abfallsatzung. Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für Personen, die nachweislich durchgehend mehr als 6 Monate ortsabwesend sind. Diese bleiben auf Antrag befristet für maximal ein Jahr unberücksichtigt. Danach ist der Nachweis erneut zu erbringen. Das Mindestentleerungsvolumen für Ihren Haushalt und die darin enthaltende Anzahl an Mindestentleerungen entnehmen Sie bitte unserer Abfallgebührentabelle oder dem Mindestgebührenrechner.
Zusätzliche Leerungen
Wünschen Sie, dass wir Ihren Behälter häufiger als die vorgesehene Anzahl an Mindestentleerungen abfahren, erhöht sich die Gebühr entsprechend: Für jede zusätzliche Abfuhr wird das Volumen Ihres Restabfallbehälters mit dem Gebührensatz von 0,1729 Euro je Liter Restabfall multipliziert (Beispiel: 60-Liter-Behälter: 60 Liter x 0,1729 Euro pro Liter = 10,37 Euro pro Leerung).
Abrechnungsrhythmus
Entsprechend Ihres Mindestleerungsvolumens und der Anzahl zusätzlicher Leerungen Ihres Behälters erhalten Sie zweimal jährlich, jeweils zum Stichtag 30.06. und zum Stichtag 31.12., Ihren individuellen und fairen Gebührenbescheid. Bitte beachten Sie, dass bei der Abfuhr immer das komplette Volumen berechnet wird, auch wenn der Behälter nur teilweise gefüllt sein sollte.
Trennen lohnt sich
Wir haben alle Abfallbehälter im Landkreis Eichsfeld mit einem Mikrochip (Transponder) versehen, durch den wir die Behältnisse den Haushalten genau zuordnen und jede einzelne Leerung individuell registrieren können. Dadurch ermöglichen wir Ihnen eine faire und transparente Abrechnung Ihrer Abfallgebühren. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Abfälle sorgsam trennen, helfen Sie nicht nur, Müll zu vermeiden, sondern sparen auch noch bares Geld!
Mindestgebühren-Rechner
Mit unserem Mindestgebühren-Rechner planen Sie individuell und vorausschauend. Geben Sie einfach die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen an. Wir ermitteln die notwendige Mindestbehältergröße, die aktuelle Mindestgebühr je Halbjahr und weitere nützliche Informationen.
Da die Hausmüllabfuhr grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus erfolgt, besteht die Möglichkeit, im Halbjahr in der Regel bis zu 13 Abfuhrtermine wahrzunehmen. Auch die Anzahl der Mindestentleerungen kann individuell über die 13 möglichen Abfuhrtermine verteilt werden.
* Wünschen Sie, dass wir Ihren Behälter häufiger als die vorgesehene Anzahl an Mindestentleerungen abfahren, erhöht sich die Gebühr entsprechend: Für jede zusätzliche Abfuhr wird das Volumen Ihres Restabfallbehälters mit dem Gebührensatz von 0,1729 Euro je Liter Restabfall multipliziert (Beispiel: 60-Liter-Behälter: 60 Liter x 0,1729 Euro pro Liter = 10,37 Euro pro Leerung)
Ihr Behälterschloss – Ihr Abfall
Niemand zahlt gerne für fremden Müll in der eigenen Tonne. Mit einem Mülltonnenschloss für Ihren Behälter kann Ihnen das nicht passieren. Das Schloss mit eigenem Schlüssel verriegelt den Deckel sicher und verhindert Fremdeinwürfe. Bei der Abfuhr Ihrer Tonne öffnet und verschließt sich das Schloss automatisch.

Vorteile des Behälterschlosses
- Passend für alle Restabfalltonnen mit einem Volumen von 60 bis 240 Liter, einfach nachrüstbar
- Eigene Lösung für 1.100-Liter-Behälter mit Schiebedeckel
- Schützt auch spielende Kinder, die so nicht in das Tonneninnere gelangen können
- Hausgemeinschaften mit mehreren Müllbehältern können mit dem gleichen Schloss ausgestattet werden
Schlossmodelle und Kosten
Mülltonnenschloss für 60-Liter- bis 240-Liter-Behälter | Mülltonnenschloss für 1.100-Liter-Behälter | |
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zwei Schlüssel | zwei Schlüssel | |
Vorort-Montage | Vorort-Montage | |
Bereitstellungs- und Gewährleistungsverpflichtung für fünf Jahre* | Bereitstellungs- und Gewährleistungsverpflichtung für fünf Jahre* | |
30,00 € | 58,00 € |
* Die anschließende weitere Nutzung des Schlosses geschieht auf eigenes Risiko des Kunden.
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Sie haben Fragen zu Ihren Abfallgebühren, dem Ab-, An- und Ummelden oder dem Behälterschloss? Wir beantworten sie gerne. Sprechen Sie direkt mit einem unserer Mitarbeiter.
