Kleinkläranlagen-Förderung
Die neue Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 33/2018, ist am 13.08.2018 in Kraft getreten.
Danach können Eigentümer von Grundstücken, welche aufgrund des unvertretbar hohen Aufwandes dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ) angeschlossen werden sollen, Fördermittel und Darlehen für den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen unter bestimmten Bedingungen beantragen.
Bei Fragen ist Benedikt Wehr für Sie da. Gerne beraten wir Sie persönlich und stimmen einen individuellen Entsorgungstermin ab, auch außerhalb unserer Dienstzeiten über den Bereitschaftsdienst.
Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zum Thema Kleinkläranlagen-Förderung oder Fäkalschlammentsorgung? Dann melden Sie sich gerne direkt bei einem unserer Mitarbeiter.