Ratgeber für besondere Abfälle

Manche Abfälle unterliegen besonderen Entsorgungs­richtlinien. Damit die Umwelt und damit Ihr unmittelbares Lebensumfeld auch in Zukunft intakt bleibt, bitten wir Sie, diese Richtlinien unbedingt einzuhalten. Die EW Entsorgung hat dazu für Sie einen praktischen Ratgeber zusammengestellt.

Altautos und KFZ-Teile

Die ordnungsgemäße und umwelt­verträgliche Verwertung von Altfahrzeugen regelt die bundes­deutsche Altfahrzeug­verordnung. Demzufolge dürfen alte Autos und Kfz-Teile nur über anerkannte Annahme­stellen und Verwertungs­betriebe entsorgt werden.

Altbatterien (außer Autobatterien)

Gerätebatterien gehören aufgrund ihrer Inhaltsstoffe nicht in den Hausmüll. Ihre Rücknahme organisiert die Stiftung Gemeinsames Rücknahme­system Batterien (GRS Batterien). Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien an den Handel zurückzugeben. Händler und Hersteller müssen diese annehmen. Im Landkreis Eichsfeld können Sie Ihre Batterien auch am Schadstoff­mobil abgeben.

Altöl

Jede Verkaufsstelle für Motor- und Getriebeöl muss am Verkaufsort oder in dessen Nähe eine Annahmestelle einrichten, bei der gebrauchte Öle kostenlos zurückgegeben werden können. Dort ist eine ordnungs­gemäße Altöl­entsorgung gesichert und eine Verschmutzung von Boden und Wasser durch auslaufendes Öl ausgeschlossen.

Autobatterien

Autobatterien enthalten neben der gefährlichen Schwefelsäure das gesundheits­schädliche Schwermetall Blei. Sie gehören auf gar keinen Fall in den Restabfall oder zum Sperrmüll. Geben Sie Ihre gebrauchte Batterie beim Kauf einer neuen an den Händler zurück. Wird beim Neukauf keine alte Batterie zurückgegeben, ist der Händler verpflichtet, ein Pfand zu erheben.

Bauabfälle

Bauabfälle wie zum Beispiel Dachrinnen, Baustyropor, Fenster oder Türen gehören nicht in den Gelben Sack oder zum Sperrmüll. Die Entsorgung kann gegen eine Gebühr über die Klein­anlieferer­station Beinrode oder einen Containerdienst erfolgen. Kleinere Mengen können in den Hausmüll.

Energiesparlampen

Alte Gasentladungs-Energie­spar­lampen enthalten Quecksilber, LED-Lampen wertvolle Metalle. Beide gehören nicht in den Hausmüll und auch nicht in den Glascontainer. Sie sind Sondermüll und können beispielsweise bei der jährlich zweimal stattfindenden Sammlung durch unser Schadstoff­mobil oder an unserer Klein­anlieferer­station Beinrode zurückgegeben werden. Zudem können Sie sie auch in Baumärkten und Elektrofach­geschäften abgeben. Eine Liste aller gewerblichen und kommunalen Sammelstellen für Leuchtstoff- und Energie­sparlampen finden Sie auf www.lightcycle.de.

Medikamente

Abgelaufene oder unverbrauchte Medikamente können Sie genauso wie zum Beispiel medizinische Schutz­masken über den Hausmüll entsorgen. Darüber hinaus ist es möglich, Medikamente in Apotheken abzugeben. Diese haben jedoch keine gesetzliche Rücknahmepflicht. Viele Apotheken bieten dies allerdings als freiwilligen Service an und tragen die Entsorgungskosten.

PU-Schaumdosen

Bauschaumdosen gehören nicht in den Hausmüll. Sie können Sie im Fachhandel wie zum Beispiel in Baumärkten kostenfrei zurückgeben. Alternativ ist die Entsorgung ebenfalls kostenfrei über die Klein­anlieferer­station Beinrode möglich.

Tonerkartuschen

Tonerkartuschen dürfen nicht in die Restabfall­tonne. Sie können beim Kauf einer neuen Kartusche im Fachhandel kostenfrei zurückgegeben werden. Eine ebenfalls kostenfreie Entsorgung bietet auch die Klein­anlieferer­station Beinrode.

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EW Entsorgung
Portrait von Ursula Wittkowski, Ansprechpartnerin für Kundenservice bei der EW Entsorgung
Ursula Wittkowski
Kundenberaterin Abfall