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Eichsfeldwerke GmbH

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EW Ratgeber zur Entsorgung von besonderen Abfällen

Welche Abfälle müssen gesondert entsorgt werden?

Für manche Abfälle gelten besondere Entsorgungsrichtlinien. Damit die Umwelt und damit Ihr unmittelbares Lebensumfeld auch in Zukunft sauber bleibt, möchten wir Sie darauf hinweisen, diese Richtlinien unbedingt einzuhalten. Unser Ratgeber zur Entsorgung von besonderen Abfällen gibt Ihnen dazu hilfreiche Informationen an die Hand. 

Altautos und sonstige Kraftfahrzeugteile

Die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Verwertung von Altfahrzeugen ist in der Altfahrzeugverordnung geregelt. Alte Autos und Kfz-Teile dürfen nur über anerkannte Annahmestellen und Verwerterbetriebe entsorgt werden.

Altbatterien (außer Autobatterien)

Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Die Rücknahme gebrauchter Gerätebatterien wird durch die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) organisiert. Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien an den Handel zurückzugeben. Händler und Hersteller müssen diese zurücknehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Batterien am Schadstoffmobil abzugeben.

Altöl

Jede Verkaufsstelle für Motor- und Getriebeöl muss am Verkaufsort oder in dessen Nähe eine Annahmestelle einrichten, bei der gebrauchte Öle kostenlos zurückgegeben werden können. Dort ist eine ordnungsgemäße Altölentsorgung gesichert und eine Verschmutzung von Boden und Wasser durch auslaufendes Öl ausgeschlossen.

Autobatterien

Autobatterien enthalten neben der gefährlichen Schwefelsäure das gesundheitsschädliche Schwermetall Blei. Sie gehören auf gar keinen Fall zum Restabfall oder Sperrmüll. Geben Sie beim Kauf einer neuen Autobatterie Ihre gebrauchte an den Händler zurück. Wird beim Neukauf keine alte Batterie zurückgegeben, so ist der Händler verpflichtet, ein Pfand zu erheben.

Bauabfälle

Bauabfälle (wie z. B. Dachrinnen, Baustyropor, Fenster oder Türen) gehören nicht in den Gelben Sack oder zum Sperrmüll. Die Entsorgung kann gegen eine Gebühr über die Kleinanliefererstation Beinrode oder einen Containerdienst erfolgen. Kleinere Mengen können im Hausmüll entsorgt werden.

Energiesparlampen

Da Energiesparlampen Quecksilber enthalten, gehören sie nicht in den Hausmüll und auch nicht in den Glascontainer. Sie sind Sondermüll und können beispielsweise bei der jährlich zweimal stattfindenden Schadstoffsammlung oder an unserem EW Entsorgungspunkt Beinrode zurückgegeben werden. Sie können sie auch in Baumärkten und Elektrofachgeschäften abgeben. Eine Liste aller gewerblichen und kommunalen Sammelstellen für Leuchtstoff- und Energiesparlampen finden Sie auf www.lightcycle.de.

Medikamente

Altmedikamente oder unverbrauchte Medikamente können genauso über den Hausmüll entsorgt werden wie zum Beispiel medizinische Mundschutzmasken, etc. Darüber hinaus ist es möglich, Medikamente in Apotheken abzugeben. Diese haben jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, alte oder nicht verbrauchte Medikamente anzunehmen. Viele Apotheken bieten aber einen freiwilligen Rücknahme-Service an und tragen die Kosten für die Entsorgung.

PU-Schaum Dosen

PU-Schaum Dosen gehören nicht in den Hausmüll. Dosen können Sie im Fachhandel kostenfrei zurückgeben.  Alternativ ist die Entsorgung auch kostenfrei über die Kleinanliefererstation Beinrode möglich.

Tonerkartuschen

Tonerkartuschen gehören nicht in den Hausmüll. Sie können beim Kauf eines neuen Toners im Fachhandel zurückgegeben werden. Alternativ ist die Entsorgung auch kostenfrei über die Kleinanliefererstation Beinrode möglich.