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Eichsfeldwerke GmbH

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37308 Heilbad Heiligenstadt

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Mit dem Mindestgebühren-Rechner zum passenden Abfallbehälter

Mit unserem Mindestgebühren-Rechner planen Sie individuell und vorausschauend! Geben Sie einfach die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen in die Maske ein. Wir ermitteln die Müllbehältergröße und die dafür anfallenden Gebühren für das nächste Halbjahr. 

Bitte geben Sie die Anzahl der Personen Ihres Haushaltes ein:
berechnen

Für einen 1-Personenhaushalt ergibt sich:

  • Mindestbehältergröße: 60 Liter
  • Mindestentleerungsvolumen im Halbjahr: 180 Liter
  • Mindestentleerungen im Halbjahr: 3
Mindestgebühr: je Haushalt und Halbjahr.
zusätzliche Entleerung: 

Da die Hausmüllabfuhr grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus erfolgt, besteht die Möglichkeit, im Halbjahr in der Regel bis zu 13 Abfuhrtermine wahrzunehmen. Auch die Anzahl der Mindestentleerungen kann individuell über die 13 möglichen Abfuhrtermine verteilt werden.

* Für jede zusätzliche Abfuhr ermittelt sich die Gebühr auf der Grundlage des Volumens des Restabfallbehälters multipliziert mit der Gebühr je Liter. Die Gebühr je Volumenliter Restabfall beträgt 0,13 EUR (z.B. 60-Liter-Tonne: 60 x 0,13 EUR pro Liter = 7,80 EUR pro Leerung.)

Für einen 2-Personenhaushalt ergibt sich:

  • Mindestbehältergröße: 60 Liter
  • Mindestentleerungsvolumen im Halbjahr: 360 Liter
  • Mindestentleerungen im Halbjahr: 6
Mindestgebühr: je Haushalt und Halbjahr.
zusätzliche Entleerung: 

Da die Hausmüllabfuhr grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus erfolgt, besteht die Möglichkeit, im Halbjahr in der Regel bis zu 13 Abfuhrtermine wahrzunehmen. Auch die Anzahl der Mindestentleerungen kann individuell über die 13 möglichen Abfuhrtermine verteilt werden.

* Für jede zusätzliche Abfuhr ermittelt sich die Gebühr auf der Grundlage des Volumens des Restabfallbehälters multipliziert mit der Gebühr je Liter. Die Gebühr je Volumenliter Restabfall beträgt 0,13 EUR (z.B. 60-Liter-Tonne: 60 x 0,13 EUR pro Liter = 7,80 EUR pro Leerung.)

Für einen 3-Personenhaushalt ergibt sich:

  • Mindestbehältergröße: 60 Liter
  • Mindestentleerungsvolumen im Halbjahr: 540 Liter
  • Mindestentleerungen im Halbjahr: 9
Mindestgebühr: je Haushalt und Halbjahr.
zusätzliche Entleerung: 

Da die Hausmüllabfuhr grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus erfolgt, besteht die Möglichkeit, im Halbjahr in der Regel bis zu 13 Abfuhrtermine wahrzunehmen. Auch die Anzahl der Mindestentleerungen kann individuell über die 13 möglichen Abfuhrtermine verteilt werden.

* Für jede zusätzliche Abfuhr ermittelt sich die Gebühr auf der Grundlage des Volumens des Restabfallbehälters multipliziert mit der Gebühr je Liter. Die Gebühr je Volumenliter Restabfall beträgt 0,13 EUR (z.B. 60-Liter-Tonne: 60 x 0,13 EUR pro Liter = 7,80 EUR pro Leerung.)

Für einen 4-Personenhaushalt ergibt sich:

  • Mindestbehältergröße: 80 Liter
  • Mindestentleerungsvolumen im Halbjahr: 720 Liter
  • Mindestentleerungen im Halbjahr: 9
Mindestgebühr: je Haushalt und Halbjahr.
zusätzliche Entleerung: 

Da die Hausmüllabfuhr grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus erfolgt, besteht die Möglichkeit, im Halbjahr in der Regel bis zu 13 Abfuhrtermine wahrzunehmen. Auch die Anzahl der Mindestentleerungen kann individuell über die 13 möglichen Abfuhrtermine verteilt werden.

* Für jede zusätzliche Abfuhr ermittelt sich die Gebühr auf der Grundlage des Volumens des Restabfallbehälters multipliziert mit der Gebühr je Liter. Die Gebühr je Volumenliter Restabfall beträgt 0,13 EUR (z.B. 60-Liter-Tonne: 60 x 0,13 EUR pro Liter = 7,80 EUR pro Leerung.)

Für einen 5-Personenhaushalt ergibt sich:

  • Mindestbehältergröße: 60 Liter und 80 Liter
  • Mindestentleerungsvolumen im Halbjahr: 420 Liter 480 Liter
  • Mindestentleerungen im Halbjahr: 60 Liter X 7
    80 Liter X 6
Mindestgebühr: je Haushalt und Halbjahr.
zusätzliche Entleerung: 

Da die Hausmüllabfuhr grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus erfolgt, besteht die Möglichkeit, im Halbjahr in der Regel bis zu 13 Abfuhrtermine wahrzunehmen. Auch die Anzahl der Mindestentleerungen kann individuell über die 13 möglichen Abfuhrtermine verteilt werden.

* Für jede zusätzliche Abfuhr ermittelt sich die Gebühr auf der Grundlage des Volumens des Restabfallbehälters multipliziert mit der Gebühr je Liter. Die Gebühr je Volumenliter Restabfall beträgt 0,13 EUR (z.B. 60-Liter-Tonne: 60 x 0,13 EUR pro Liter = 7,80 EUR pro Leerung.)

Für einen 6-Personenhaushalt ergibt sich:

  • Mindestbehältergröße: 120 Liter
  • Mindestentleerungsvolumen im Halbjahr: 1080 Liter
  • Mindestentleerungen im Halbjahr: 9
Mindestgebühr: je Haushalt und Halbjahr.
zusätzliche Entleerung: 

Da die Hausmüllabfuhr grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus erfolgt, besteht die Möglichkeit, im Halbjahr in der Regel bis zu 13 Abfuhrtermine wahrzunehmen. Auch die Anzahl der Mindestentleerungen kann individuell über die 13 möglichen Abfuhrtermine verteilt werden.

* Für jede zusätzliche Abfuhr ermittelt sich die Gebühr auf der Grundlage des Volumens des Restabfallbehälters multipliziert mit der Gebühr je Liter. Die Gebühr je Volumenliter Restabfall beträgt 0,13 EUR (z.B. 60-Liter-Tonne: 60 x 0,13 EUR pro Liter = 7,80 EUR pro Leerung.)

Für einen 7-Personenhaushalt ergibt sich:

  • Mindestbehältergröße: 60 Liter und 80 Liter
  • Mindestentleerungsvolumen im Halbjahr: 540 Liter 720 Liter
  • Mindestentleerungen im Halbjahr: 60 Liter X 9
    80 Liter X 9
Mindestgebühr: je Haushalt und Halbjahr.
zusätzliche Entleerung: 

Da die Hausmüllabfuhr grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus erfolgt, besteht die Möglichkeit, im Halbjahr in der Regel bis zu 13 Abfuhrtermine wahrzunehmen. Auch die Anzahl der Mindestentleerungen kann individuell über die 13 möglichen Abfuhrtermine verteilt werden.

* Für jede zusätzliche Abfuhr ermittelt sich die Gebühr auf der Grundlage des Volumens des Restabfallbehälters multipliziert mit der Gebühr je Liter. Die Gebühr je Volumenliter Restabfall beträgt 0,13 EUR (z.B. 60-Liter-Tonne: 60 x 0,13 EUR pro Liter = 7,80 EUR pro Leerung.)

Für einen 8-Personenhaushalt ergibt sich:

  • Mindestbehältergröße: 80 Liter und 80 Liter
  • Mindestentleerungsvolumen im Halbjahr: 1440 Liter
  • Mindestentleerungen im Halbjahr: 9
Mindestgebühr: je Haushalt und Halbjahr.
zusätzliche Entleerung: 

Da die Hausmüllabfuhr grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus erfolgt, besteht die Möglichkeit, im Halbjahr in der Regel bis zu 13 Abfuhrtermine wahrzunehmen. Auch die Anzahl der Mindestentleerungen kann individuell über die 13 möglichen Abfuhrtermine verteilt werden.

* Für jede zusätzliche Abfuhr ermittelt sich die Gebühr auf der Grundlage des Volumens des Restabfallbehälters multipliziert mit der Gebühr je Liter. Die Gebühr je Volumenliter Restabfall beträgt 0,13 EUR (z.B. 60-Liter-Tonne: 60 x 0,13 EUR pro Liter = 7,80 EUR pro Leerung.)

Für einen 9-Personenhaushalt ergibt sich:

  • Mindestbehältergröße: 60 Liter und 120 Liter
  • Mindestentleerungsvolumen im Halbjahr: 540 Liter 1080 Liter
  • Mindestentleerungen im Halbjahr: 60 Liter X 9
    120 Liter X 9
Mindestgebühr: je Haushalt und Halbjahr.
zusätzliche Entleerung: 

Da die Hausmüllabfuhr grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus erfolgt, besteht die Möglichkeit, im Halbjahr in der Regel bis zu 13 Abfuhrtermine wahrzunehmen. Auch die Anzahl der Mindestentleerungen kann individuell über die 13 möglichen Abfuhrtermine verteilt werden.

* Für jede zusätzliche Abfuhr ermittelt sich die Gebühr auf der Grundlage des Volumens des Restabfallbehälters multipliziert mit der Gebühr je Liter. Die Gebühr je Volumenliter Restabfall beträgt 0,13 EUR (z.B. 60-Liter-Tonne: 60 x 0,13 EUR pro Liter = 7,80 EUR pro Leerung.)

Für einen 10-Personenhaushalt ergibt sich:

  • Mindestbehältergröße: 80 Liter und 120 Liter
  • Mindestentleerungsvolumen im Halbjahr: 720 Liter 1080 Liter
  • Mindestentleerungen im Halbjahr: 80 Liter X 9
    120 Liter X 9
Mindestgebühr: je Haushalt und Halbjahr.
zusätzliche Entleerung: 

Da die Hausmüllabfuhr grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus erfolgt, besteht die Möglichkeit, im Halbjahr in der Regel bis zu 13 Abfuhrtermine wahrzunehmen. Auch die Anzahl der Mindestentleerungen kann individuell über die 13 möglichen Abfuhrtermine verteilt werden.

* Für jede zusätzliche Abfuhr ermittelt sich die Gebühr auf der Grundlage des Volumens des Restabfallbehälters multipliziert mit der Gebühr je Liter. Die Gebühr je Volumenliter Restabfall beträgt 0,13 EUR (z.B. 60-Liter-Tonne: 60 x 0,13 EUR pro Liter = 7,80 EUR pro Leerung.)

Für einen 12-Personenhaushalt ergibt sich:

  • Mindestbehältergröße: 240 Liter
  • Mindestentleerungsvolumen im Halbjahr: 2160 Liter
  • Mindestentleerungen im Halbjahr: 9
Mindestgebühr: je Haushalt und Halbjahr.
zusätzliche Entleerung: 

Da die Hausmüllabfuhr grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus erfolgt, besteht die Möglichkeit, im Halbjahr in der Regel bis zu 13 Abfuhrtermine wahrzunehmen. Auch die Anzahl der Mindestentleerungen kann individuell über die 13 möglichen Abfuhrtermine verteilt werden.

* Für jede zusätzliche Abfuhr ermittelt sich die Gebühr auf der Grundlage des Volumens des Restabfallbehälters multipliziert mit der Gebühr je Liter. Die Gebühr je Volumenliter Restabfall beträgt 0,13 EUR (z.B. 60-Liter-Tonne: 60 x 0,13 EUR pro Liter = 7,80 EUR pro Leerung.)