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Eichsfeldwerke GmbH

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37308 Heilbad Heiligenstadt

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Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)

Bekanntmachung

Durch die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ) wurde die Fortschreibung des ABK am 03.12.2020 beschlossen. Das ABK stellt die langfristige Entwicklungs- und Investitionsplanung des WAZ Obereichsfeld für den Ausbau der Abwasserentsorgungsanlagen dar. Das ABK wird dabei regelmäßig fortgeschrieben und den aktuellen Anforderungen angepasst.

Die Abwasserentsorgung ist gemäß § 47 Abs.1 des Thüringer Wassergesetzes eine Pflichtaufgabe der abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden und Zweckverbände (kommunale Aufgabenträger). Die Planung und Realisierung einer ordnungsgemäßen Abwasserableitung und -behandlung sowie die Darstellung des Planungs- und Realisierungsstandes obliegt daher den kommunalen Aufgabenträgern.

In § 48 Abs. 3 des Thüringer Wassergesetzes in der Fassung vom 28.05.2019 werden die kommunalen Aufgabenträger verpflichtet, zur Dokumentation des Planungs- und Realisierungsstandes ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zu erstellen, in regelmäßigen Abständen und unter wasserwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren und hierüber einen entsprechenden Nachweis zu führen.

Das ABK des WAZ Obereichsfeld gilt gleichzeitig als Antrag nach § 47 Abs. 11 Thüringer Wassergesetz auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht für die Grundstücke, welche aufgrund des unvertretbar hohen Aufwands dauerhaft nicht an eine öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen werden.

Für die Erneuerung bzw. die Nachrüstung bestehender Kleinkläranlagen können unter der Maßgabe, dass ein Anschluss an eine öffentliche Kläranlage aufgrund des unvertretbar hohen Aufwandes nicht erfolgen soll, Fördermittel beantragt werden.

Nähere Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen erhalten Sie hier.

Das Abwasserbeseitigungskonzept des WAZ Obereichsfeld kann bei der EW Wasser, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt innerhalb der Geschäftszeiten eingesehen werden. Für Erläuterungen sind unsere Mitarbeiter unter 03606 655-151 gern für Sie da.